Neue Vorschriften auf Italiens Skipisten

Seit dem 1. 1.2022 müssen Skifahrer*innen auf Italiens Skipisten einen Versicherungsnachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mitführen. Im Versicherungspaket „Alpiner Sicherheits Service ASS“, das alle DAV-Mitglieder automatisch durch eine Mitgliedschaft beim DAV haben, ist auch eine Sporthaftpflichtversicherung integriert.

Was bedeutet das für die Skitouristen?

  1. muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. nur wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht. Es ist zu empfehlen, dass der DAV-Mitgliedsausweis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Alpinen Sicherheits Service (ASS) mitgeführt werden. Ferner kann eine Bescheinigung über die DAV-Mitgliedschaft mit Versicherungsnachweis bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. 

Im Downloadbereich auf unserer Webseite kann die Bestätigung über den Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder heruntergeladen werden.

2. gilt für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrer*innen bis 18 Jahre eine Helmpflicht. Der Helm muss CE-zertifiziert sein und eine „Zulassung“ für Alpinskifahren haben. Grundsätzlich empfiehlt der DAV auch allen Erwachsenen einen Skihelm zu tragen, um Kopfverletzungen vorzubeugen.

3. erhalten alkoholisierte Skifahrende ab 0,5 Promille eine Geldbuße, ab 0,8 Promille gilt es als Straftat mit entsprechenden Maßnahmen.

Helmpflicht auf Italiens Pisten ……………………………..Foto: Marco Kost

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