Ehrenamt steuerlich betrachtet

22.02.2023

Knapp 40 Prozent der Bundesbürger ab 14 Jahren engagieren sich ehrenamtlich. Das hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Jahr 2019 ermittelt. 28,8 Millionen Menschen sind bei der Feuerwehr, in Sportvereinen, in Kirchen sowie in kulturellen oder sozialen Einrichtungen aktiv. Sie machen das nicht, um Geld zu verdienen, sondern aus Freude und der Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit. Ohne die freiwilligen Helfer würde vieles nicht laufen. Darum hat die Politik Anreize geschaffen. Einer davon ist der Ehrenamtsfreibetrag, auch Ehrenamtspauschale genannt: Seit 2013 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit eine Aufwandsentschädigung bis zu 720 Euro im Jahr annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Seit 2021 beträgt die Ehrenamtspauschale 840 Euro (steuerfrei).

Wenn Du nicht mehr als ein Drittel der Zeit, die Du für Deinen Hauptberuf aufwendest, im Ehrenamt tätig bist, kannst Du es als nebenberufliche Tätigkeit geltend machen. Das gilt auch für Hausfrauen und Studenten.

Die Ehrenamtspauschale kannst Du im Rahmen einer Steu­er­er­klä­rung in Anspruch nehmen.

Falls Du nicht anderweitig als Arbeitnehmer tätig bist, könntest Du die Ehrenamtspauschale mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro (ab 2022) kombinieren und so insgesamt bis zu 2.040 Euro steuerfrei einnehmen.

Du kannst Aufwendungen, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstanden sind, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.